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FAQ farbwerkEnsemble

Warum gründet farbwerk ein eigenes Ensemble?

Seit über 18 Jahren veranstaltet farbwerk inklusive künstlerische Formate im Freizeitbereich mit Künstler*innen mit Behinderungen.

Darunter haben Einige das Potenzial und den ausdrücklichen Willen, als Künstler*in im beruflichen Kontext zu arbeiten. Die vorhandenen Strukturen in der Region ermöglichen aktuell keine selbstverständliche Teilhabe für Künstler*innen mit Lernschwierigkeiten im Kulturbetrieb.

Im Artikel 30 Absatz 2 der UN-Behindertenrechtskonvention wird auf die staatliche Pflicht hingewiesen, „geeignete Maßnahmen zu treffen, um es Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen, ihr kreatives, künstlerisches und intellektuelles Potenzial zu entfalten und zu nutzen“.

Was ist ein anderer Leistungsanbieter?

Ein anderer Leistungsanbieter ist eine Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Das bedeutet, dass andere Leistungsanbieter zwar keine WfbM sind, aber vergleichbare Merkmale vorweisen müssen. Im Vergleich zur WfbM unterliegt ein solcher Anbieter geringeren gesetzlichen Anforderungen, benötigt keine förmliche Anerkennung und muss z.B. keine Mindestplatzzahl oder Mindestausstattung nachweisen.

Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen mehr individuelle Optionen zu bieten und ihr Wunsch- und Wahlrecht zu stärken. So können sie alternative und bedürfnisorientierte Wege auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nutzen.

Warum schafft farbwerk keine Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt?

Wir haben über ein Jahr lang intensiv recherchiert und alle Möglichkeiten gegeneinander abgewogen. Letztendlich war die Entscheidung für den anderen Leistungsanbieter aufgrund der sozialen Absicherung der zukünftigen Ensemble-Mitglieder auschlaggebend. Das heißt, die sozialen Sicherungssysteme (z.B. Rente) einer WfbM bleiben bestehen, auch eine Rückkehr ist möglich. Einen Wechsel auf den 1.Arbeitsmarkt im Kunst- und Kulturbereich ist mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden. Viele freie Künstler*innen können dies bestätigen. Allerdings wird es durch Kooperationen auch Erprobungen auf dem ersten Arbeitsmarkt geben können. Sollten sich durch politische Veränderungen Verbesserungen in der Teilhabe am Arbeitsmarkt ergeben, sind wir natürlich für entsprechende Anpassungen offen.

Was heißt Professionalisierung?

Die Künstler*innen erhalten feste Arbeitsplätze und werden nicht mehr als Teilnehmende im Freizeitbereich betrachtet, sondern als Mitarbeiter*innen eines Kulturbetriebs.

Sie erhalten die Möglichkeit z.B. in Trainings, ihre künstlerischen Fähigkeiten zu vertiefen. Gleichzeitig werden organisatorische, kommunikative und soziale Kompetenzen gestärkt, die für die Zusammenarbeit im Ensemble und für die Präsentation der eigenen Arbeit im öffentlichen Raum wichtig sind.

Warum braucht es gerade 133€ pro Monat?

Der Arbeitslohn in einer Werkstatt oder in einem anderen Leistungsanbieter setzt sich aus dem sogenannten Grundbetrag (133€), einem Zuschuss des Kostenträgers (Arbeitsförderungsgeld) und einem möglichen leistungsbezogenem Aufstockungsbetrag zusammen.

Dabei muss der Grundbetrag von derzeit 133€ selbst erwirtschaftet werden. Dies wird in der Aufbauphase des Ensembles noch nicht möglich sein.

Als symbolischer Arbeitgeber helfen Sie uns mit diesem Betrag, in den ersten beiden Jahren die nötigen Eigenmittel für den Aufbau des Ensembles mit einem funktionsfähigen Repertoire bereitzustellen. Nach den zwei Jahren müssen wir dann als anderer Leistungsanbieter in der Lage sein, mit diesem Repertoire den Grundbetrag selbst zu erwirtschaften.

Ab wann will farbwerk als anderer Leistungsanbieter starten?

Abhängig vom Beginn der Aufbauphase des Ensembles soll nach zwei Jahren eine Anerkennung als anderer Leistungsanbieter erfolgen. Dies ist frühestens ab Januar 2028 möglich.

Wie soll der Ensemble-Aufbau stattfinden?

Für die Umsetzung des Vorhabens ist ein Zeitraum von zwei – drei Jahren geplant, welcher einen stufenweisen Aufbau des Ensembles beinhaltet. Dies betrifft sowohl die Ensemblegröße als auch die geplanten wöchentlichen Arbeitstage. Ziel ist es, nach Ablauf des beantragten Projektförderzeitraumes als anderer Leistungsanbieter arbeitsfähig und anerkannt zu sein und für mindestens 12 Künstler*innen an 5 Arbeitstagen gesicherte Arbeitsplätze anzubieten.

Was heißt es, wenn ich Arbeitgeber*in für das Ensemble werde?

Als symbolischer Arbeitgeber ermöglichen Sie für ein (oder auch mehrere) Ensemble-Mitglieder den Aufbau eines Arbeitsplatzes bei farbwerk über eine monatliche Spende mit einer Laufzeit von zwei Jahren. Dabei kann der Monatsbetrag von 133€ auch von mehreren sogenannten Arbeitgebern erbracht werden. Sie erhalten regelmäßig Informationen zu allen aktuellen Vorstellungen, Aktivitäten und Entwicklungen.

Wird es auch weiterhin Freizeitangebote geben?

Die Freizeitprojekte von farbwerk werden immer weniger gefördert. Wir möchten daher mit unserem Ensemble nachhaltigere Freizeitprojekte ins Leben rufen, d.h. Ensemble-Mitglieder leiten in einem Team Theaterprojekte im Freizeitbereich an. Der Freizeitbereich ist ein ganz wichtiger Faktor im farbwerk und wir möchten ihn unbedingt erhalten.

Was plant das Ensemble?

Das Ensemble soll mindestens eine Theater- und /oder Tanzproduktion pro Jahr zur Aufführung bringen. Das Societaetstheater als Kooperationspartner wird die künftige Spielstätte. Mit dem erarbeiteten Repertoire sollen dann Einladungen, Gastspiele und Festivalauftritte möglich sein. Es wird ein Workshopangebot geben, …

Erprobungen auf dem 1. Arbeitsmarkt sind durch die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern wie tjg. und Landesbühnen Sachsen, aber auch durch die Teilnahme von Ensemble-Mitgliedern an Produktionen anderer Häuser möglich.

Du hast weitere Fragen, dann schreibe uns unter: info@farbwerk-kultur.de

Du willst Arbeitgeber*in werden und die Künstler*innen mit einer monatlichen Spende begleiten? Dann kommst du hier auf unsere Spendenseite.

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